Teilfreistellung bei ETFs: 30 %, 15 % oder 0 % steuerfrei
Mit der Investmentsteuerreform 2018 wurde die Quellensteuer-Anrechnung für ausländische Dividenden abgeschafft. Als Ausgleich gibt es seitdem die Teilfreistellung: Ein fester Prozentsatz deiner Erträge ist von der Abgeltungssteuer befreit – je nachdem, in was dein Fonds investiert.
Die drei Sätze auf einen Blick
| Fonds-Typ | Aktienanteil | Teilfreistellung | Effektiver Steuersatz* |
|---|---|---|---|
| Aktienfonds | ≥ 51 % | 30 % | 18,4625 % |
| Mischfonds | 25 % – 50 % | 15 % | 22,42 % |
| Sonstige Fonds (Anleihen-, Geldmarkt-) | < 25 % | 0 % | 26,375 % |
| Einzelaktien | — | 0 % | 26,375 % |
| Immobilienfonds (überwiegend Inland) | — | 60 % | 10,55 % |
| Immobilienfonds (überwiegend Ausland) | — | 80 % | 5,275 % |
*Annahme: 25 % Abgeltungssteuer + 5,5 % Soli auf die Steuer = 26,375 %. Kirchensteuer hier weggelassen.
Warum 30 % bei Aktienfonds?
Vor 2018 konnten Anleger ausländische Quellensteuer (etwa 15 % auf US-Dividenden) auf die deutsche Abgeltungssteuer anrechnen. Diese Anrechnung wurde mit der Reform abgeschafft, weil sie für Fonds-Anleger praktisch nicht mehr nachvollziehbar war. Stattdessen pauschalisierte der Gesetzgeber: Aktienfonds-Anleger bekommen 30 % steuerfrei, weil der Gesetzgeber annahm, dass auf diesen 30 % im Schnitt schon ausländische Quellensteuer gezahlt wurde.
Resultat: Wer in einen breiten MSCI-World-ETF investiert, zahlt nicht 26,375 % Abgeltungssteuer auf seine Gewinne, sondern nur 18,4625 %.
Welcher ETF gehört in welche Kategorie?
Aktienfonds (30 % Teilfreistellung)
Mindestens 51 % des Fondsvermögens sind dauerhaft in Aktien investiert. Faustregel: alle ETFs auf bekannte Aktienindizes.
- MSCI World, MSCI ACWI, FTSE All-World – breite Welt-ETFs (z. B. Vanguard FTSE All-World, iShares MSCI World)
- S&P 500, Nasdaq-100 – US-Indizes (z. B. iShares Core S&P 500)
- DAX, MSCI Europe, EuroStoxx 600 – europäische Aktien
- MSCI Emerging Markets – Schwellenländer-ETFs
- Branchen- und Themen-ETFs (Tech, Health, KI, Clean Energy …)
Mischfonds (15 % Teilfreistellung)
25 % bis 50 % Aktienanteil. In der ETF-Welt selten. Eher klassische aktive Mischfonds wie Multi-Asset-Strategien.
Sonstige Fonds (0 % Teilfreistellung)
- Anleihen-ETFs (Staatsanleihen, Unternehmensanleihen, High Yield)
- Geldmarkt-ETFs
- Rohstoff-ETFs (z. B. iShares Diversified Commodity Swap)
- Krypto-ETPs (sind aber meist gar keine Fonds, sondern Schuldverschreibungen → Logik kann abweichen)
Praxis-Beispiel: 100.000 € Gewinn realisiert
Aktien-ETF (z. B. MSCI World):
Steuerpflichtiger Gewinn: 100.000 € × (1 − 30 %) = 70.000 €
Steuer: 70.000 € × 26,375 % = 18.462,50 €
Anleihen-ETF (oder Einzelaktien):
Steuerpflichtiger Gewinn: 100.000 € × (1 − 0 %) = 100.000 €
Steuer: 100.000 € × 26,375 % = 26.375,00 €
Der Unterschied bei 100.000 € Gewinn: 7.912,50 €. Über die FIRE-Phase summiert sich das schnell zu sechsstelligen Beträgen.
Sparer-Pauschbetrag oben drauf
Die Teilfreistellung wirkt vor dem Sparer-Pauschbetrag (1.000 € pro Person, 2.000 € bei Zusammenveranlagung). Das heißt: Erst wird der teilfreigestellte Anteil abgezogen, dann der Pauschbetrag, und nur der Rest wird besteuert. Wer eine Freistellungsauftrag bei seiner Bank hinterlegt hat, profitiert doppelt.
Was die meisten FIRE-Rechner falsch machen
Standard-Rechner verwenden typischerweise einen pauschalen Steuersatz – meistens 26,375 % oder „etwa 25 %". Damit überschätzen sie die effektive Steuerlast eines Aktienfonds-Anlegers um 7,9 Prozentpunkte – und kommen am Ende auf eine viel zu pessimistische Entnahmerate.
Häufige Sonderfälle
- Hebel-ETFs auf Aktien (z. B. 2x S&P 500): meistens als Aktienfonds qualifiziert (30 %), aber je nach Konstruktion (Swap, ETC) kann auch 0 % gelten – im Verkaufsprospekt nachsehen.
- Reits / Immobilien-Aktien-ETFs: Diese sind keine Immobilienfonds im steuerlichen Sinne, sondern Aktienfonds. Es gelten 30 % Teilfreistellung.
- Dachfonds / Multi-Asset-Funds: Schauen, ob der Aktienanteil im Schnitt > 50 % oder > 25 % liegt. Im Zweifel: Fondsgesellschaft fragen oder den niedrigeren Satz ansetzen.
Weiterführend:
- Vorabpauschale erklärt – die jährliche Mini-Steuer auf thesaurierende ETFs
- ETF vs. Einzelaktien – ein direkter steuerlicher Vergleich
- Zum FIRE-Rechner