Teilfreistellung bei ETFs: 30 %, 15 % oder 0 % steuerfrei

Mit der Investmentsteuerreform 2018 wurde die Quellensteuer-Anrechnung für ausländische Dividenden abgeschafft. Als Ausgleich gibt es seitdem die Teilfreistellung: Ein fester Prozentsatz deiner Erträge ist von der Abgeltungssteuer befreit – je nachdem, in was dein Fonds investiert.

Die drei Sätze auf einen Blick

Fonds-TypAktienanteilTeilfreistellungEffektiver Steuersatz*
Aktienfonds≥ 51 %30 %18,4625 %
Mischfonds25 % – 50 %15 %22,42 %
Sonstige Fonds (Anleihen-, Geldmarkt-)< 25 %0 %26,375 %
Einzelaktien0 %26,375 %
Immobilienfonds (überwiegend Inland)60 %10,55 %
Immobilienfonds (überwiegend Ausland)80 %5,275 %

*Annahme: 25 % Abgeltungssteuer + 5,5 % Soli auf die Steuer = 26,375 %. Kirchensteuer hier weggelassen.

Warum 30 % bei Aktienfonds?

Vor 2018 konnten Anleger ausländische Quellensteuer (etwa 15 % auf US-Dividenden) auf die deutsche Abgeltungssteuer anrechnen. Diese Anrechnung wurde mit der Reform abgeschafft, weil sie für Fonds-Anleger praktisch nicht mehr nachvollziehbar war. Stattdessen pauschalisierte der Gesetzgeber: Aktienfonds-Anleger bekommen 30 % steuerfrei, weil der Gesetzgeber annahm, dass auf diesen 30 % im Schnitt schon ausländische Quellensteuer gezahlt wurde.

Resultat: Wer in einen breiten MSCI-World-ETF investiert, zahlt nicht 26,375 % Abgeltungssteuer auf seine Gewinne, sondern nur 18,4625 %.

Welcher ETF gehört in welche Kategorie?

Aktienfonds (30 % Teilfreistellung)

Mindestens 51 % des Fondsvermögens sind dauerhaft in Aktien investiert. Faustregel: alle ETFs auf bekannte Aktienindizes.

Mischfonds (15 % Teilfreistellung)

25 % bis 50 % Aktienanteil. In der ETF-Welt selten. Eher klassische aktive Mischfonds wie Multi-Asset-Strategien.

Sonstige Fonds (0 % Teilfreistellung)

Praxis-Beispiel: 100.000 € Gewinn realisiert

Aktien-ETF (z. B. MSCI World):

Steuerpflichtiger Gewinn: 100.000 € × (1 − 30 %) = 70.000 €
Steuer: 70.000 € × 26,375 % = 18.462,50 €

Anleihen-ETF (oder Einzelaktien):

Steuerpflichtiger Gewinn: 100.000 € × (1 − 0 %) = 100.000 €
Steuer: 100.000 € × 26,375 % = 26.375,00 €

Der Unterschied bei 100.000 € Gewinn: 7.912,50 €. Über die FIRE-Phase summiert sich das schnell zu sechsstelligen Beträgen.

Sparer-Pauschbetrag oben drauf

Die Teilfreistellung wirkt vor dem Sparer-Pauschbetrag (1.000 € pro Person, 2.000 € bei Zusammenveranlagung). Das heißt: Erst wird der teilfreigestellte Anteil abgezogen, dann der Pauschbetrag, und nur der Rest wird besteuert. Wer eine Freistellungsauftrag bei seiner Bank hinterlegt hat, profitiert doppelt.

Was die meisten FIRE-Rechner falsch machen

Standard-Rechner verwenden typischerweise einen pauschalen Steuersatz – meistens 26,375 % oder „etwa 25 %". Damit überschätzen sie die effektive Steuerlast eines Aktienfonds-Anlegers um 7,9 Prozentpunkte – und kommen am Ende auf eine viel zu pessimistische Entnahmerate.

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Häufige Sonderfälle


Weiterführend:

Effektiven Steuersatz für dein Depot berechnen →